Googles böse Bildersuche
24. März 2007 in Google, InternetDas neueste Urteil des Landgerichts Erfurt zur Google Bildersuche erstaunt mich. Geklagt hatte eine Künstlerin weil die Bildersuche Thumbnails der auf ihrer Homepage ausgestellten Kunstwerke zeigte. Zuvor hatte die Künstlerin Google auch schon abgemahnt woraufhin die Seite für einige Zeit nicht mehr in den Suchergebnissen zu finden war. Doch beim erneuten Auftauchen griff sie zum Mittel der Klage.
Das Gericht stellt nun in seinem Urteil klar, dass die Einbindung dieser Thumbnails zwar grundsätzlich in das Urheberrecht der Klägerin eingreifen aber in diesem Fall nicht widerrechtlich ist. Und zwar reicht nicht der bloße Hinweis auf das Urheberrecht sondern es muss duch die technische Lösung, die der Suchmaschinenbetreiber bereitstellt geschehen.
Mich überrascht nun, dass das Gericht so ein “technisches” Urteil gefällt hat. Man nimmt immerhin an, dass die Leute grundsätzlich darauf aus sind Suchmaschinentraffic zu erzielen und es wurde verstanden, dass es eine technische Lösung gibt um die Indizierung zu verhindern.
via heise






Einige Meldungen sind wirklich zum schmunzeln, so wie diese hier. Vielleicht hätte ja google einfach die Seiten auf Lebenszeit sperren sollen, so wie gewünscht. Egal ob Text oder Bild – eigentlich freut man sich über eine möglichst hohe Verbreitung und bei einem kleinen Vorschaubild besteht immerhin nur eine geringe Gefahr, dass jemand dieses unberechtigter Weise nutzt oder abändert. Bei Texten ist dieses ja weit verbreitet und derzeit ein Trauma für viele Seitenbetreiber.
Kommentar von S. Meyer — August 4, 2007 @ 9:24 am
Meiner Meinung nach sind solche Prozesse grundsätzlich nur auf Profit ausgelegt und es geht weniger um eine tatsächliche Urheberrechtsverletzung.
Kein “normaler” Mensch kommt auf die Idee, im Internet zu publizieren und möchte dann nicht über Google gefunden werden.
Wer seine Werke jedoch nur einem eingeschränkten Benutzerkreis zugängig machen möchte, der muß eben für ausreichenden Schutz sorgen.
Kommentar von Martin — September 4, 2007 @ 12:17 pm
Hallo !
Ich war bisher immer der Meinung das Google dazu da ist um gefunden zu werden. Ich hätte sicher nichts dagegen. Warum auch ?
Gruß Axel
Kommentar von Axel F. — Mai 21, 2008 @ 9:19 pm
Urheberrecht bleibt Urheberrecht auch wen es technisch woanders dargestellt wird, die Rechte bleiben beim Autor und nicht bei Google, es handelt sich nicht um eine Nutzung sondern eher um einen Verweis und das hat viele Vorteile bei der Google-Bildersuche auffindbar zu sein.
Kommentar von alexa — Juni 29, 2008 @ 3:17 pm
Wer auch immer gegen Google oder eine anderen Suchmaschine klagt, weil die etwas auf den eigenen Seiten gefunden und auch dargestellt haben, macht dies nur um Geld zu kassieren. Dies kann geschehen durch die Aufmerksamkeit die man z.B. als extrem unbekannter Künstler für seine ach so tollen Kunstwerke bekommt oder durch die Strafe die ein Gericht verhängt.
Wer aber im Internet eine Seite –veröffentlicht–, hat diese Seite mit seinen gesamten Inhalt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wer dieses nicht will muss seine Seiten durch entsprechende Maßnahmen abschotten. Dann sollte die Seite aber lieber nur auf dem eigenen PC laufen.
Ansonsten kann man den Suchmaschinen nur empfehlen diese Seiten für die Indexierung lebenslang sperren. Sollen die doch Ihre Besucher woanders her bekommen.
Kommentar von Wolle — Oktober 13, 2008 @ 8:05 am
Was will man denn mit winzig kleinen Thumbnails anstellen? Ist doch alles quatsch. Die wollte nur in die Presse.
Wenn man übrigens bei der google Bildersuche “white” eingibt, dann schlägt einem google alternativ “white power” vor. Das finde ich viel erschreckender!
Kommentar von Dominik — Februar 17, 2009 @ 3:29 pm